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Zertifikat2021

Seit 01. Januar 2014 Gesell-
schafter der EVB-Baupunkt.

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma
Reiner Auge – Bauwerkzeuge

Alter Garten 12
53773 Hennef-Söven

Telefon: +49 (0) 2236 3 877 847
Telefax: ‭+49 (0) 2242 9 337 586
Mobil:    +49 (0)   177 8 761 216‬
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Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch komme ich nicht umhin, für alle Geschäfte mit meinen Kunden in meinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem ich zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen meiner Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widerspreche.

I. Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese Bedingungen für alle Leistungen von Reiner Auge Bauwerkzeuge, mit Einschluss der Beratungsleistungen.

II. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Lager in 50389 Wesseling. Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich einschließlich der zurzeit gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungen sind unverzüglich ab Rechnungsdatum entsprechend den aufgedruckten Konditionen zur Zahlung fällig. Im Direktvertrieb erfolgt die Lieferung nach Zahlungseingang. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Reiner Auge Bauwerkzeuge berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Kann Reiner Auge Bauwerkzeuge einen höheren Verzugsschaden nachweisen, besteht das Recht, diesen geltend zu machen.
Bei Versendung der Ware wird zusätzlich zum Preis der Ware ein Versandanteil berechnet, der aus der Auftragsbestätigung hervorgeht.

III. Versand

Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Verlustes und der Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald Reiner Auge Bauwerkzeuge die Waren dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben hat. Alle Waren werden von Reiner Auge Bauwerkzeuge automatisch transportversichert.  Reiner Auge Bauwerkzeuge hat das Recht, einen geeigneten Versandweg zu bestimmen. Es wird sich hierbei nur renommierter Beförderungsunternehmen bedient.
Der Kunde ist verpflichtet sofort, nach dem Empfang der Ware, diese auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde bei Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sichtbaren Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, diese sofort an Reiner Auge Bauwerkzeuge zu melden. Bei fehlender Dokumentation der Schäden bzw. bei verspäteter Rüge zunächst nicht sichtbarer Schäden erlöschen insoweit sämtliche Rechte des Kunden.

IV. Lieferzeit

Reiner Auge Bauwerkzeuge wird sich bemühen, die Lieferzeit unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages auszuführen. Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart worden ist, ist Reiner Auge Bauwerkzeuge zu Teillieferungen berechtigt.
Kann die Lieferung nicht sofort ausgeführt werden, wird Reiner Auge Bauwerkzeuge auf Wunsch eine Lieferfrist angeben. Reiner Auge Bauwerkzeuge kommt nicht in Verzug, wenn diese angegebene Lieferfrist um weniger als 30 Tage überschritten wird. Diese Frist verlängert sich entsprechend bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden können.
Stellt sich innerhalb einer Nachlieferungsfrist von 14 Tagen heraus, dass die Lieferung unmöglich oder unzumutbar ist, ist Reiner Auge Bauwerkzeuge berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall sind Schadenersatzansprüche beiderseitig ausgeschlossen.
Kommt Reiner Auge Bauwerkzeuge gleichwohl in Verzug, so ist deren Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 10% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

V. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich in schriftlicher Form anzuzeigen. Hier genügt eine formlose Schadensmeldung per E-Mail oder Fax. Liegt ein von Reiner Auge Bauwerkzeuge zu vertretender Mangel vor, so ist Reiner Auge Bauwerkzeuge nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist Reiner Auge Bauwerkzeuge verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei Versandgeschäften ist also der Käufer verpflichtet, die Ware auf seine Kosten und Risiken zurückzusenden. Rücksendungen sind grundsätzlich vorher schriftlich; am schnellsten per E-Mail, anzumelden. Eine Rücksendung erbitten wir ausschließlich an:
Reiner Auge - Bauwerkzeuge, Balderichstraße 7, 50389 Wesseling
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist Reiner Auge Bauwerkzeuge zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit, oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, und zwar aus Gründen, die Reiner Auge Bauwerkzeuge zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsvereinbarung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Reiner Auge Bauwerkzeuge auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Von dem Gewährleistungsrecht sind solche Waren und Lieferungen ausgeschlossen, auf die üblicherweise keine Gewähr übernommen wird, wie z. B. alle Verschleißteile.

VI. Eigentumsvorbehalt

Reiner Auge Bauwerkzeuge behält sich das Eigentum an allen Kaufsachen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Reiner Auge Bauwerkzeuge berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Reiner Auge Bauwerkzeuge unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für Reiner Auge Bauwerkzeuge vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Reiner Auge Bauwerkzeuge nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt Reiner Auge Bauwerkzeuge das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde Reiner Auge Bauwerkzeuge anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Reiner Auge Bauwerkzeuge verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

VII. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist 50389 Wesseling, Balderichstraße 7, als Geschäftssitz von Reiner Auge Bauwerkzeuge. Gerichtsstand Brühl.

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